Am 1.1.1972 trat das reformierte Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Damit erhielten die ausländischen Arbeitnehmer/innen (damals noch Gastarbeiter genannt), bei der Wahl von Betriebsräten neben dem aktiven auch das passive Wahlrecht, das ihnen bislang vorenthalten war.
Das reformierte Betriebsverfassungsgesetz gilt als ein Meilenstein der deutschen Integrationspolitik und ist eines der großen Reformwerke der Regierung von Willy Brandt. Damit erhielten die Arbeitsmigranten innerhalb der Betriebe mehr Rechte als in der Gesellschaft … wo ihnen bis heute das kommunale Wahlrecht verwehrt bleibt.
Plakat der IG Metall aus den 70er Jahren
Zur Erinnerung an diese Reform habe ich im Auftrag des Vorstandes der IG Metall, Fachbereich Zielgruppen und Gleichstellung, Ressort Migration/Integration eine historische Videocollage mit dem Titel Aus Gastarbeitern wurden Kolleginnen und Kollegen erstellt:
Aus «Gastarbeitern» wurden Kolleginnen und Kollegen weiterlesen